Der Handwerker ist per Gesetz zur Vorleistung verpflichtet. Er muss, wenn mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, zuerst seine Leistung erbringen und bekommt seinen Lohn erst nach erfolgreicher Leistungserbringung. Sollte es dann zu Ärger mit dem Kunden kommen, so dass der Handwerker seinen Werklohnanspruch einklagen muss, fangen die Probleme an. Sollte der Handwerker seinen...